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Steuermerkblatt 2008/2009Das Steuermerkblatt stellt die Steuervorteile dar, die Eltern behinderter Kinder in Anspruch nehmen können und erklärt, unter welchen Voraussetzungen für ein erwachsenes behindertes Kind Kindergeld bezahlt wird. Steuervorteile für 2006 nutzenDer Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat einen neuen Ratgeber, das Steuermerkblatt 2006 / 2007, veröffentlicht. Er hilft Eltern behinderter Kinder, Familien mit behinderten Angehörigen oder berufstätigen Erwachsenen mit Behinderung, mögliche Steuervorteile geltend zu machen. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2006. Die wesentlichen Neuerungen: ab 2006 werden die Kosten für die Kinderbetreuung besser berücksichtigt. Erstmals können auch Pflege- und Betreuungsleistungen" steuerlich abgesetzt werden. Grundsicherung und KindergeldEinige Sozialhilfeträger rechnen das Kindergeld auf die Grundsicherung an, wenn ein behindertes, grundsicherungsberechtigtes Kind in Haushaltsgemeinschaft mit seinen Eltern lebt. Die Argumentationshilfe des Bundesverbandes enthält für derartige Fälle einen Musterwiderspruch sowie eine Musterklage und erklärt, welche Argumente gegen die Anrechnung des Kindergeldes sprechen. Verlangt das Sozialamt von den Eltern, einen Antrag auf Überleitung des Kindergeldes auf das Kind zu stellen, sollte man sich hiergegen zur Wehr setzen. Eine entsprechende Argumentationshilfe finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes über unten eingefügten Link. Grundsicherung und Ortszuschäge/LohnsteuervorteileZum Teil betrachten einige Sozialhilfeträger sogar kinderbezogene Zuschläge zu den Bezügen öffentlicher Bediensteter und kinderabhängige Steuervorteile als Einkommen des Kindes. Die Argumentationshilfe soll Betroffene dabei unterstützen, gegen derartige Bescheide Widerspruch bzw. Klage einzulegen. Grundsicherung und UnterkunftskostenBei Kindern, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern leben, werden die Unterkunftskosten zum Teil nicht anerkannt, weil die Sozialhilfeträger der Auffassung sind, dass die Kinder mietfrei wohnen. Betroffene, die gegen derartige Bescheide Widerspruch bzw. Klage einlegen wollen, erhalten durch die Argumentationshilfe Unterstützung. |